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Fassungsvergleich zu Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 496/1971 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft. Es bleibt zunächst bis zum 31. Dezember 1972 in Kraft; seine Geltungsdauer verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern es nicht von einem der Vertragschließenden Teile schriftlich mindestens drei Monate vor Jahresende gekündigt wird.