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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Entlastung bei Dividenden und Zinsen (Schweden)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Entlastung bei Dividenden und Zinsen (Schweden) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 16.06.1972 · idF BGBl. Nr. 298/1972 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die österreichischen Steuerbehörden und der österreichische Verwaltungsgerichtshof nehmen Korrespondenzen und Beschwerden von Antragstellern mit Wohnsitz in Schweden nur in deutscher Sprache entgegen.