Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern; Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern; Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Schweiz) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 04.02.1975 · idF BGBl. Nr. 65/1975 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die zuständige kantonale Steuerverwaltung prüft, ob die in Artikel 2 angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind und stellt nötigenfalls ergänzende Erhebungen an. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so bestätigt sie dies auf der ersten und dritten Ausfertigung, die sie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zustellt. Diese ist befugt, weitere Erhebungen anzuordnen oder selbst vorzunehmen. Aufgrund der Bestätigung der kantonalen Steuerverwaltung bestätigt sie auf der ersten Ausfertigung die Erstattungsberechtigung und sendet diese Ausfertigung dem Bundesministerium für Finanzen zu.