Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Schubabkommen - Heimbeförderung von Staatsangehörigen (Tunesien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schubabkommen - Heimbeförderung von Staatsangehörigen (Tunesien) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.08.1965 · idF BGBl. Nr. 255/1965 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt am 1. August 1965 in Kraft. Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen unter Beachtung einer dreimonatigen Frist aufkündigen.