Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau 1
Art. 5neu
in Kraft ab 18.04.1968 · idF BGBl. Nr. 238/1968 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
1. Alle in Artikel 4 Absatz 1 bezeichneten Staaten können diesem Übereinkommen beitreten.
2. Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.