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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 24.02.1968 · idF BGBl. Nr. 64/1968 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit, die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen.
Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege bekanntzugeben.