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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 14.09.1968 · idF BGBl. Nr. 344/1968 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.