Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 18.03.1969 · idF BGBl. Nr. 92/1969 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Beide Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in bzw. die Durchreise durch ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.