Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (San Marino)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (San Marino) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 29.07.1972 · idF BGBl. Nr. 259/1972 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die hiefür zuständigen Behörden der Republik Österreich einerseits und der Republik San Marino andererseits werden Personen, die auf Grund dieses Abkommens in das Gebiet des anderen Vertragsstaates eingereist sind, jederzeit die Wiedereinreise gestatten, selbst dann, wenn ihre Staatsangehörigkeit bestritten ist.