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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 24.06.1973 · idF BGBl. Nr. 248/1973 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, Personen, denen auf Grund eines der im Artikel 1 erwähnten gültigen Reisepässe die sichtvermerksfreie Einreise in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates gestattet worden ist, auf Ersuchen des anderen Vertragsstaates jederzeit zurückzuübernehmen, auch wenn sie die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates nicht besitzen sollten.