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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 25.07.1982 · idF BGBl. Nr. 246/1982 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für die Einreise gemäß den Artikeln 1 bis 4 schließt die Befreiung von einer Ausreisegenehmigung ein.