Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 19.05.1983 · idF BGBl. Nr. 193/1983 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Personen, die als unerwünscht betrachtet werden oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen haben, die Einreise in das oder den Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet zu verweigern.