Änderungen zwischen den Fassungen
Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens
Ist die zentrale Behörde des ersuchten Staates der Ansicht, daß das Ersuchen nicht diesem Übereinkommen entspricht, so unterrichtet sie unverzüglich die ersuchende Behörde und führt dabei die Einwände gegen das Ersuchen einzeln an.