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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.10.1984 · idF BGBl. Nr. 355/1984 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die zuständigen Behörden eines jeden der beiden Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die als unerwünscht angesehen werden, die Einreise oder den Aufenthalt in ihrem Lande zu verweigern.