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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.11.1995 · idF BGBl. Nr. 687/1995 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Durch dieses Abkommen wird das Recht der Vertragsparteien, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise, die Durchreise oder den Aufenthalt zu verweigern, nicht berührt.