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Fassungsvergleich zu Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.12.1997 · idF BGBl. III Nr. 90/1997 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung des Königreichs Spanien eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache.
Der Wortlaut des Übereinkommens in spanischer Sprache ist diesem Protokoll beigefügt und ist gleichermaßen verbindlich wie der Wortlaut des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Bonn, am fünfundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundneunzig, in deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und spanischer Sprache wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.