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Fassungsvergleich zu Schengener Übereinkommen – Beitritt Portugal××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schengener Übereinkommen – Beitritt Portugal 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.12.1997 · idF BGBl. III Nr. 90/1997 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung der Portugiesischen Republik eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache.
Der Wortlaut des Übereinkommens in portugiesischer Sprache ist diesem Protokoll beigefügt und ist gleichermaßen verbindlich wie der Wortlaut des Übereinkommens in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Bonn, am fünfundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundneunzig, in deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und portugiesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.