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Fassungsvergleich zu Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 755/1988 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Zollstellen der beiden Staaten behalten sich eine stichprobenweise Kontrolle vor; in diesem Fall ist die freie Durchfahrt nach Artikel 2 ausgeschlossen.