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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 16××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 16 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Gültigkeit dieses Protokolls ist auf die Dauer der in Protokoll 15 festgelegten Übergangszeiten begrenzt.