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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 11××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 11 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe
Auf Antrag der ersuchenden Behörde veranlaßt die ersuchte Behörde nach Maßgabe der für sie geltenden Vorschriften
– die Zustellung aller Schriftstücke,
– die Bekanntgabe aller Entscheidungen,
die in den Geltungsbereich dieses Protokolls fallen, an einen auf ihrem Gebiet wohnhaften oder ansässigen Adressaten.