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Fassungsvergleich zu EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Anpassungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Anpassungsprotokoll 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 912/1993 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Wenn das Überwachungs- und Gerichtshof-Abkommen für Liechtenstein in Kraft tritt, werden die Zahl der Mitglieder der EFTA-Überwachungsbehörde und die Zahl der Richter des EFTA-Gerichtshofs erhöht.