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Fassungsvergleich zu Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren 1
Art. 5neu
in Kraft ab 05.07.1993 · idF BGBl. Nr. 455/1993 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Beförderungsmittel, die Waren befördern, die in der Republik Österreich oder der Bundesrepublik Deutschland Verboten oder Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr unterliegen, sind von den Vereinfachungen nach dieser Vereinbarung ausgenommen.