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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.11.1995 · idF BGBl. Nr. 342/1996 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen erfolgt in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften, die in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehen, in frei konvertierbarer Währung.