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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit 1
Art. 5neu
in Kraft ab 29.10.1954 · idF BGBl. Nr. 39/1954 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5.
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.