Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 88) über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 88) über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung 1
Art. 5neu
in Kraft ab 25.09.1974 · idF BGBl. Nr. 596/1973 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die allgemeine Politik der Arbeitsmarktverwaltung ist, soweit es sich um die Lenkung der Arbeitskräfte nach den offenen Stellen handelt, nach Anhörung von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Wege der in Artikel 4 vorgesehenen beratenden Ausschüsse festzulegen.