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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme 1
Art. 5neu
in Kraft ab 25.06.1963 · idF BGBl. Nr. 213/1963 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL 5
Die Kommission erläßt jene Statuten und setzt jene Unterausschüsse ein, die sie für ihre Geschäftsführung als notwendig erachtet.