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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 13.11.1977 · idF BGBl. Nr. 519/1977 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungs-, Informations- und Publikationsaustausch zwischen Universitäten, Hochschulen und anderen wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen.
Schlagworte
Erfahrungsaustausch, Informationsaustausch