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Fassungsvergleich zu Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wellenausbreitung auf Satellit-Erde-Funkstrecken (COST-Aktion 205) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 15.07.1982 · idF BGBl. Nr. 597/1982 Art. 5↗RIS↗
ABSCHNITT 5
(1) Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften teilt allen Unterzeichnern den Zeitpunkt der Unterzeichnungen dieser gemeinsamen Absichtserklärung sowie den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit und übermittelt ihnen alle im Rahmen dieser gemeinsamen Absichtserklärung bei ihm eingegangenen Informationen.
(2) Diese gemeinsame Absichtserklärung wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt. Der Generalsekretär übermittelt jedem Unterzeichner eine beglaubigte Abschrift.
Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juli neunzehnhundertachtzig.