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Norm
Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
Fassungen
Art. 5 Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
BGBl
Art. 5 Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
Judikatur
Art. 5 Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
Art. 5 Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
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Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 5
neu
in Kraft ab 01.04.1986 · idF
BGBl. Nr. 95/1987
Art. 5↗
RIS↗
Artikel 5
Der Rückflußkoeffizient wird auf der für alle Mitgliedstaaten geltenden Grundlage berechnet.