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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich 1
Art. 5neu
in Kraft ab 10.01.1994 · idF BGBl. Nr. 678/1994 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Regelungen über die Zulassungsbeschränkungen aus Kapazitätsgründen sowie spezielle Bedingungen oder Anforderungen, die für Studierende oder Absolventen im anderen Vertragsstaat gelten, bleiben von diesem Abkommen unberührt.