Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Regelungen über die Zulassungsbeschränkungen aus Kapazitätsgründen sowie spezielle Bedingungen oder Anforderungen, die für Studierende oder Absolventen im anderen Vertragsstaat gelten, bleiben von diesem Abkommen unberührt.