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Fassungsvergleich zu Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee 1
Art. 5neu
in Kraft ab 02.11.1925 · idF BGBl. Nr. 436/1925 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5.
Bei der Bauvergebung und -durchführung soll dasjenige Verfahren eingehalten werden, das unbeschadet der rechtzeitigen und zweckmäßigen Durchführung möglichst geringe Baukosten verursacht.
Schlagworte
Baudurchführung