Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Slowakei) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 510/1981 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Vertragspartner fördern die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der angewandten veterinärmedizinischen Forschung und des Veterinärwesens, insbesondere durch
a) Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der veterinärmedizinischen Fortbildung;
b) Zusammenarbeit zwischen den veterinärmedizinischen Anstalten;
c) Austausch und Besuche sowie andere Kontakte von Experten und Wissenschaftlern gemäß den in Art. 7 erwähnten Arbeitsplänen;
d) Austausch von Fachzeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen auf dem Gebiet der angewandten Veterinärmedizin;
e) gegenseitige Zusendung von Informationen über die Organisation des Veterinärwesens sowie von Rechtsvorschriften und Instruktionen, die auf dem Gebiet des Veterinärwesens erlassen wurden.