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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P2)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P2) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 28.01.1988 · idF BGBl. Nr. 41/1988 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Jahreshaushaltsplan
Der Jahreshaushaltsplan des EMEP wird vom Lenkungsorgan des EMEP aufgestellt und spätestens ein Jahr vor Beginn des entsprechenden Finanzjahres vom Exekutivorgan des Übereinkommens angenommen.