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Fassungsvergleich zu Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 112/1989 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Vertragsparteien bemühen sich, in ihren gegenseitigen Beziehungen im Rahmen dieses Vertrages die weitere Entwicklung des Völkerrechts im Bereich des Umweltschutzes in Betracht zu ziehen.