Änderungen zwischen den Fassungen
Multilaterales Abkommen über die kommerziellen Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
(1) Dieses Abkommen steht den Teilnehmerstaaten der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz zur Unterzeichnung offen.
(2) Es bedarf der Ratifikation durch die Signatarstaaten.
(3) Die Ratifikationsurkunden sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu hinterlegen.