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Fassungsvergleich zu Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr 1
Art. 5neu
in Kraft ab 10.12.1958 · idF BGBl. Nr. 46/1959 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL V
Für die Anwendung dieser Vereinbarung hat der Ausdruck „Hoheitsgebiet“ die im Artikel II des oben erwähnten Abkommens festgelegte Bedeutung.