Rechtstracker.at
Norm
Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
Fassungen
Art. 5 Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
BGBl
Art. 5 Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
Judikatur
Art. 5 Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
Art. 5 Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
Fassungsvergleich zu
Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
×
alle §§
Art. 5
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 5
neu
in Kraft ab 10.12.1958 · idF
BGBl. Nr. 46/1959
Art. 5↗
RIS↗
ARTIKEL V
Für die Anwendung dieser Vereinbarung hat der Ausdruck „Hoheitsgebiet“ die im Artikel II des oben erwähnten Abkommens festgelegte Bedeutung.