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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen 1
Art. 5neu
in Kraft ab 03.07.1971 · idF BGBl. Nr. 269/1971 Art. 5↗RIS↗
Artikel V
Dieses Übereinkommen liegt ab 1. Juli 1969 zur Unterzeichnung auf.