Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge 1
Art. 5neu
in Kraft ab 09.07.1972 · idF BGBl. Nr. 236/1972 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL 5
Berührt der Ersatz eines durch ein Kraftfahrzeug verursachten Schadens sowohl die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge als auch die Regelung der sozialen Sicherheit, so bestimmen sich die Rechte der geschädigten Person und die Rechtsbeziehungen zwischen Pflichtversicherung und sozialer Sicherheit nach dem innerstaatlichen Recht.