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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.10.1973 · idF BGBl. Nr. 463/1973 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Alljährlich bis zum 15. Dezember bestimmen der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und der Handelsminister der Volksrepublik Albanien einvernehmlich die Anzahl der Genehmigungen für das nächste Jahr.