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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitender Gütertransport auf der Straße (Luxemburg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitender Gütertransport auf der Straße (Luxemburg) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 13.05.1979 · idF BGBl. Nr. 215/1979 Art. 5↗RIS↗
ARTIKEL 5. – An luxemburgische Unternehmer wird die Genehmigung nur bei Vorliegen einer luxemburgischen Berechtigung zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausgegeben.
An österreichische Unternehmer wird die Genehmigung nur bei Vorliegen einer österreichischen Berechtigung zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausgegeben.