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Raumordnung - Zusammenarbeit
Fassungen
Art. 5 Raumordnung - Zusammenarbeit
BGBl
Art. 5 Raumordnung - Zusammenarbeit
Judikatur
Art. 5 Raumordnung - Zusammenarbeit
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Raumordnung - Zusammenarbeit
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Raumordnung - Zusammenarbeit
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 5
neu
in Kraft ab 01.12.1985 · idF
BGBl. Nr. 454/1985
Art. 5↗
RIS↗
Artikel 5
Die Vorschläge und Empfehlungen der Kommission werden einstimmig abgegeben, wobei jede Delegation eine Stimme hat.