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Fassungsvergleich zu Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.12.1989 · idF BGBl. Nr. 723/1990 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Verkehrsminister werden sich im Falle von wichtigen Änderungen der gesetzlichen Situation und der Regelungen des Güterschwerverkehrs auf der Straße gegenseitig informieren, damit rechtzeitige Konsultationen vor Wirksamkeit der vorgesehenen Änderungen durchgeführt werden können.