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Fassungsvergleich zu Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.11.1994 · idF BGBl. Nr. 807/1994 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Kommission und die Unterkommission fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.