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Fassungsvergleich zu Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.09.1996 · idF BGBl. Nr. 686/1996 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Kommission, die Unterkommission und die Arbeitsgruppen fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.