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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.08.1999 · idF BGBl. III Nr. 141/1999 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Die Aussetzung und ihre Aufhebung sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege zu notifizieren.