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Fassungsvergleich zu Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr 1
Art. 5neu
in Kraft ab 19.07.1999 · idF BGBl. III Nr. 176/1999 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Durchsetzung
Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung wegen Bestechung eines ausländischen Amtsträgers unterliegen den geltenden Regeln und Grundsätzen der jeweiligen Vertragspartei. Sie dürfen nicht von Erwägungen nationalen wirtschaftlichen Interesses, der möglichen Wirkung auf Beziehungen zu einem anderen Staat oder der Identität der beteiligten natürlichen oder juristischen Personen beeinflußt werden.