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Fassungsvergleich zu Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.04.1999 · idF BGBl. III Nr. 188/1999 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Art. 15 des Übereinkommens erhält folgende Fassung:
„Amtssprachen der Kommission sind Deutsch, Französisch und Russisch.“