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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.09.2004 · idF BGBl. III Nr. 115/2004 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Vereinbarungen, die auf der Grundlage dieses Abkommens abgeschlossen werden, können ausschließlich Verpflichtungen der vertragschließenden Gebietskörperschaften nach sich ziehen.