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Fassungsvergleich zu Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 14/2005 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5 - Inkrafttreten
(1) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem fünf Vertragsstaaten des Übereinkommens nach Artikel 4, ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.
(2) Für jeden Staat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.