Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 30.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 56/2005 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Als Aufenthaltstitel im Sinne dieses Abkommens gilt jede von einer Vertragspartei ausgestellte Erlaubnis gleich welcher Art, die zum Aufenthalt in deren Hoheitsgebiet berechtigt. Hiezu zählt nicht die befristete Zulassung zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien im Hinblick auf die Behandlung eines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.